FÜHRERSCHEIN

FÜHRERSCHEIN KLASSEN

Du bist dir nicht sicher, was dein Führerschein genau beinhaltet? Du weißt nicht, ob du damit eigentlich auch Roller fahren darfst? Und wie siehts eigentlich mit der Probezeit aus? Um diese und noch weitere Fragen zu klären, haben wir hier eine Übersicht der Fahrerlaubnisklassen zusammengestellt.

Für Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung!

PKW
Führerschein – Klassen B

Das B kommt vor A wie Auto:

Denn das ist der Lizenz-Buchstabe zum Autofahren. Mit der Führerschein-Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht fahren. Wem das nicht reicht, kann Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht ziehen. Aber Vorsicht, denn das hängt immer vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist dann die Fahrerlaubnis-Klasse BE erforderlich. Dazu fallen in der Regel zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.

Mindestalter: 18 oder 17 (17 Jahre bei Teilnahme am begleiteten Fahren nach § 48a)

Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):

Ersterwerb:

  • 12 x Grundstoff á 90 Minuten
  • 2 x Spezialstoff Klasse B á 90 Minuten

Erweiterung bei Vorbesitz der Klassen AM und A1:

  • 6 x Grundstoff á 90 Minuten
  • 2 x Spezialstoff Klasse B á 90 Minuten

Praktischer Unterricht nach §5 FahrschAusbO:

Grundstufe/Aufbaustufe:

  • Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen zu beherrschen
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr
  • Fahrtechnische Vorbereitung am Fahrzeug „Abfahrtskontrolle“

Stufe der Sonderfahrten:

  • 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Reife- und Teststufe:

  • Training selbständiges Fahren
  • Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung

ANHÄNGER
Klasse B mit Schlüsselzahl „96“ & Klasse BE

Das B96 und BE

Die Kombination mit der Klasse B um einen Anhänger oder Sattelanhänger fahren. Diese dürfen beim Anhängerführerschein jedoch nicht das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg übersteigen. … Der normale Anhänger wird in der Regel an ein Zugfahrzeug

Was sind Schlüsselzahlen?

Beschränkungen und Auflagen sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen (z.B. „01“ =Sehhilfe)

Bedeutung Schlüsselzahl „96“:

Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als 4250 kg beträgt.

Mindestalter: 18 oder 17 (bei Teilnahme am begleiteten Fahren)
Theorieunterricht:
2,5 Stunden (kann auch im Rahmen des abendlichen Grundstoffunterrichtes absolviert werden)
Praktischer Unterricht:
3,5 Stunden mit den Inhalten Parken, Rangieren, Ausweichübungen, Abfahrtskontrolle, Verbinden und Trennen und einer 1-stündigen Fahrt durch den öffentlichen Straßenverkehr)
Ablauf:
Erhalt der Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Fahrerlaubnisbehörde nach erfolgter Fahrerschulung. Keine Prüfung. Eintrag Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 oder 17 (bei Teilnahme am begleiteten Fahren)
Theorieunterricht:
– kein Theorieunterricht

Praktischer Unterricht:

Grundstufe/Aufbaustufe:

  • Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel
  • Verbinden und Trennen
  • Fahrzeugbedienung und –beherrschung
  • Rangieren, Rückwärtsfahren, Grundfahraufgaben, Fahrmanöver

Stufe der Sonderfahrten:

  • 3 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
  • 1 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • 1 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Ablauf:
Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung

ZWEIRAD
Führerschein – Klassen: Mofa, A, A2, A1, AM

Der Schein zum Sein: Ab dem 16. Geburtstag ist das Ziel der erste Zweiradführerschein. Und so geht´s weiter! Denn damit beginnt der Traum von größeren Maschinen. Wir bieten Ihnen hier einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.

Mofa Prüfbescheinigung nach FeV § 5 Abs. 2

Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas. Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa führt, muss in eine Prüfung nachweisen.

Mit folgenden Inhalten:

  • … ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften
  • … mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut

Mofa:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Ausbildung in Theorie
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ausbildung in Praxis
1 Doppelstunde zu 90 Minuten

Ablauf:

  • Anmeldung in Fahrschule
  • Keine Antragsstellung
  • Nur theoretische Prüfung (Anmeldung in der Fahrschule, Lichtbild bei Prüfung vorlegen)
Klasse AM (Fev § 6)

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor, mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nich mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen

Mindestalter: 16 Jahre

Theorieunterricht
(FahrschAusbO § 4):

  • 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 2 x Spezialstoff Zweirad

Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):

  • Sicherheitskontrolle
  • Fahrzeugbeherrschung
  • Grundfahraufgaben
  • Fahren in Schutzkleidung
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
Dauer Prüfungsfahrt:
45 Minuten incl. Grundfahraufgaben
Klasse A1 (FeV § 6)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Theorieunterricht
(FahrschAusbO § 4):

Bei Ersterwerb:

  • 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Klasse A1

Bei Erweiterung von AM auf A1:

  • 6 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Klasse A1

Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):

Grundstufe / Aufbaustufe:

  • Fahren mit Schutzkleidung
  • Fahrzeugbeherrschung
  • Grundfahraufgaben
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften

Stufe der besonderen Ausbildungsfahrten:

  • 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
  • 4 x Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
  • 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Reife- und Teststufe:

  • Selbständiges Fahren
  • Prüfungsvorbereitung
Klasse B mit Schlüsselzahl „196“ – Fahrerschulung für das Fahren eines A1 Fahrzeugs mit der Klasse B

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.

  • Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Fahren für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,10 kW/kg nicht übersteigt
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • spezielle Fahrerschulung für das Führen von Kraftädern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV

Theoretischer Schulungsstoff:4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten – Zweirad Spezialstoff

Praktischer Schulungsstoff:

5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (Inhalte: Fahrzeugbeherrschung, Landstraße, Autobahn; Anlage 3 Nr. 17.2 und Anlage 4 Nr. 1 und 2 der FahrschAusbO)

Klasse A2 (FeV § 6)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre

Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):

Bei Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):

  • 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Motorrad zu je 90 Minuten
  • Prüfung in Theorie

Bei Erweiterung von AM auf A2:

  • 6 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Motorrad zu je 90 Minuten
  • Prüfung in Theorie

Bei Erweiterung von A1 auf A2:

  • Keine Ausbildungspflicht – keine Theorieprüfung!

Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):

Bei Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):

Grundausbildung incl. Grundfahraufgaben, Stufe der Sonderfahrten:

  • 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
  • 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
  • 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Reife- und Teststufe:

  • Selbständiges Fahren
  • Prüfungsvorbereitung

Bei Erweiterung von AM auf A2:

  • Wie bei Ersterwerb!

Bei Erweiterung von A1 auf A2:

  • Keine Ausbildungspflicht – nur Aufstiegsprüfung incl. Grundfahraufgaben
Klasse A (FeV § 6)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre

Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):

Bei Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):

  • 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Motorrad zu je 90 Minuten
  • Prüfung in Theorie

Bei Erweiterung von AM auf A:

  • 6 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Motorrad zu je 90 Minuten
  • Prüfung in Theorie

Bei Erweiterung von A2 auf A:

  • Keine Ausbildungspflicht – keine Theorieprüfung!

Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):

Bei Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):

Grundausbildung incl. Grundfahraufgaben, Stufe der Sonderfahrten:

  • 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
  • 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
  • 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Reife- und Teststufe:

  • Selbständiges Fahren
  • Prüfungsvorbereitung

Bei Erweiterung von AM auf A:

  • Wie bei Ersterwerb!

Bei Erweiterung von A1 auf A:

  • 3 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
  • 2 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
  • 1 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Bei Erweiterung von A2 auf A:

  • Keine Ausbildungspflicht – nur Aufstiegsprüfung incl. Grundfahraufgaben!

LKW
Fahrerlaubnisklassen C/CE/C1/C1E

Alle EU-Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt werden, müssen nach 15 Jahre erneuert werden.

Das gilt für das Dokument mit dem Passfoto der Fahrerin oder des Fahrers. Die Fahrerlaubnis (LKW/BUS) wird  immer für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur dann möglich, wenn durch ein ärztliches Atest nachgewiesen wird, dass die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen des Antragstellers erfüllt ist.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!

Klasse C1 (FeV § 6)

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Klasse C1E (FeV § 6)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
  • Der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter (Fev § 10):
  • 18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Achtung: Das Zugfahrzeug darf 7500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten, man darf also keinen LKW mit 12.000 kg fahren (Fahren ohne Fahrerlaubnis)!

Ausbildung in Theorie und Praxis

Wer seine Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken nutzen möchte, muss nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zusätzlich eine Grundqualifikation erwerben. (BKrFQG §1)

Theoretischer Unterricht nach FahrschAusbO § 4:
  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 6 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten

Vorbesitz der Klassen D, D1:

  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 2 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten
Praktische Ausbildung nach FahrschAusbO § 5:
Die Grundausbildung richtet sich nach den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrerlaubnisbewerbers.
Klasse C (FeV § 6)

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Klasse CE (FeV § 6)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

  • der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter (Fev § 10):
  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes…, für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Ausbildung in Theorie und Praxis

Wer seine Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken nutzen möchte, muss nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zusätzlich eine Grundqualifikation erwerben. (BKrFQG §1)

Theoretischer Unterricht nach FahrschAusbO § 4:
  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 10 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten Klasse C
  • 4 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten Klasse CE

Bei Erwerb Klasse C mit Vorbesitz der Klasse D:

  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 2 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten Klasse C

Vorbesitz der Klassen C1, D1:

  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 4 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten

Bei Erwerb Klasse CE mit Vorbesitz der Klasse C:

  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 4 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten
Praktische Ausbildung nach FahrschAusbO § 5:
Die Grundausbildung richtet sich nach den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrerlaubnisbewerbers.

BUS
Fahrerlaubnisklassen D –  D1E / D – DE

Alle EU-Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt werden, müssen nach 15 Jahre erneuert werden.

Das gilt für das Dokument mit dem Passfoto der Fahrerin oder des Fahrers. Die Fahrerlaubnis (LKW/BUS) wird  immer für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur dann möglich, wenn durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, dass die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen des Antragstellers erfüllt ist.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!

Klasse D1 (FeV § 6)

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse D1E (FeV § 6)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter (Fev § 10):
  • 21 Jahre
  • 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ – oder – dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ – oder – einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Bis zum Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Das gilt nicht, wenn der Fahrerlaubnisbewerber das Mindestalter von 21 Jahren erreicht hat oder die Ausbildung abgeschlossen hat.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Ausbildung in Theorie und Praxis

Wer seine Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken nutzen möchte, muss nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zusätzlich eine Grundqualifikation erwerben. (BKrFQG §1)

Theoretischer Unterricht nach FahrschAusbO § 4:
  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 10 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten

Vorbesitz der Klassen D, D1:

  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 4 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten
Praktische Ausbildung nach FahrschAusbO § 5:
Die Grundausbildung richtet sich nach den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrerlaubnisbewerbers.
Klasse D (FeV § 6):

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Klasse DE (FeV § 6):

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter (Fev § 10):
  • 24 Jahre
  • 23 Jahre nur für die Klasse D nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes,
  • 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung im Linienverkehr bis 50 km
  • 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ – oder – dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ – oder – einem staatl. Anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden,
  • 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km

Bis zum Erreichen des nach Nummer 1 vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Ausbildung in Theorie und Praxis

Wer seine Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken nutzen möchte muss nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zusätzlich eine Grundqualifikation erwerben. (BKrFQG §1)

Vorbesitz der Klasse C:

  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 8 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten

Vorbesitz der Klassen C1, D1:

  • 6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
  • 4 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten
Praktische Ausbildung nach FahrschAusbO § 5:
Klasse DE – Praktische Ausbildung nach FahrschAusbO § 5:
Die Grundausbildung richtet sich nach den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrerlaubnisbewerbers.

INTENSIV-AUSBILDUNG

In der Fahrschule LM München bieten wir Ihnen wöchentliche Intensivkurse für die Führerscheinklassen A und B an. Der Einstieg ist für Sie jederzeit möglich. Der tägliche Ablauf der Intensiv-Ausbildung besteht aus einer Kombination von Theorieunterricht sowie Praxis-Fahrstunden. Das Intensivpaket beinhaltet folgende Themen:

  •  Anmeldebetrag
  • 12 Sonderfahrten à 45 Minuten (Autobahn / Überland / Nachtfahrten)
  • 5 Fahrsimulator-Fahrstunden à 60 Minuten
  • Intensives Lernen: Online-Lernsystem mit Buch und App (iOS / Android / Windows Phone)
  • Theorie-Übungsprüfungen